Vertraulichkeitsvereinbarung
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung (nachfolgend “Vereinbarung”) wird geschlossen zwischen:
BERTRAMS |Coordinating Complexity|
Michaelisstraße 47
D-26871 Papenburg
Deutschland
(nachfolgend “Dienstleister” genannt) und dem Kunden
Name/Firma:
Adresse:
(nachfolgend “Auftraggeber” genannt).
Gegenstand der Vereinbarung:
Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber ausgetauscht werden.
Definition vertraulicher Informationen:
Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere:
a) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
b) Finanzielle Informationen
c) Strategische Planungen
d) Kundendaten
e) Technische Informationen und Know-how
f) Personenbezogene Daten
g) Sonstige sensible Unternehmensinformationen
Verpflichtungen des Dienstleisters:
Der Dienstleister verpflichtet sich:
a) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vereinbarten Dienstleistung zu verwenden.
b) Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich und der Auftraggeber hat zugestimmt.
c) Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
d) Den Zugang zu vertraulichen Informationen auf Mitarbeiter und Subunternehmer zu beschränken, die diese für die Erbringung der Dienstleistung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
e) Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.
Ausnahmen von der Vertraulichkeitspflicht:
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
a) Zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verschulden des Dienstleisters öffentlich bekannt werden.
b) Dem Dienstleister bereits vor der Offenlegung bekannt waren.
c) Von Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
d) Vom Auftraggeber zur Veröffentlichung freigegeben wurden.
e) Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung:
Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen.
Haftung:
Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch schuldhafte Verletzung dieser Vereinbarung entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen:
a) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Durch die Nutzung der Dienste von BERTRAMS |Coordinating Complexity| erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einverstanden.
Datum: ………………………….. Unterschrift des Auftraggebers: …………………………………………..